Abwicklung eines Totalschadens bei der Autohaftpflichtversicherung
Definition und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Dabei entscheidet der BGH, ob eine Reparatur wirtschaftlich unzumutbar ist.
Merkmale eines Totalschadens
Ein Totalschaden am Auto tritt ein, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt oder die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert. Dies kann der Fall sein, wenn: * die Schäden so schwerwiegend sind, dass eine Instandsetzung unmöglich ist * die Reparaturkosten den Zeitwert deutlich überschreiten * das Fahrzeug nach der Reparatur nicht mehr verkehrssicher wäre
Abgrenzung Teilkasko vs. Vollkasko
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Glasbruch ab. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt zusätzlich Schäden durch selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus und höhere Gewalt.
Abwicklung eines Totalschadens mit Vollkaskoversicherung
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden mit Vollkaskoversicherung erstattet die Versicherung den Zeitwert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Der Restwert entspricht dem Wert des beschädigten Fahrzeugs nach Abzug der Reparaturkosten.
Abwicklung eines Kfz-Kaskoschadens
Ein Kfz-Kaskoschaden entsteht durch eigenes Verschulden oder höhere Gewalt. Die Versicherung reguliert den Schaden und stellt den ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs wieder her.
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